Erst kürzlich wurde im Fernsehen ein Bericht ausgestrahlt, in dem die perfiden Methoden der Abmahnanwälte enttarnt wurden. Um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, verschicken unseriöse Anwälte gezielt Schreiben an Senioren oder andere Personen, die aus Angst vor Strafe den angeforderten Betrag begleichen. So wurde einer 80jährigen Dame vorgeworfen, dass sie aktuelle Popmusik aus dem Internet heruntergeladen habe. Nachweißlich besaß die Oma keinen PC und auch keinen Internetanschluss, wodurch das Surfen im Internet und auch das Runterladen von Musik oder Software unmöglich ist. Dennoch wollte der Anwalt Ansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen geltend machen. Zum Glück war die Frau skeptisch und hat die Zahlung verwehrt. Die Dunkelziffer derer die tatsächlich zahlen ist jedoch groß genug, dass sich der massenhafte Versand von Mahnungen für die Anwälte durchaus rechnet. Dabei kann man auch unbemerkt Urheberrechte verletzen.
Vor kurzem wurde mein PC mit Malware infiziert. Ein Trojaner hatte die schädliche Software unbemerkt auf meinem System installiert und der Computer wurde mit zahlreichen Computern weltweit zu einem Bot-Netzwerk zusammengeschlossen. Was genau über dieses Netzwerk getrieben wurde, lässt sich nicht nachvollziehen. Es ist jedoch gut möglich, dass über meinen PC Viren oder korrupte Dateien verschickt wurden. Ich habe lediglich gemerkt, dass die Schnelligkeit des Computers nachgelassen hatte und auch die Internetgeschwindigkeit ungewohnt langsam war. Ein Indiz dafür, dass große Datenmengen versendet wurden. Eine gründliche Säuberung des PCs brachte dann tatsächlich zum Vorschein, was ich bereits befürchtet hatte: Ein Infektion mit Malware! Mit einem speziellen Registry Cleaner konnte ich das hartnäckige Programm letztlich entfernen. Ich kann nur hoffen, dass mein PC in der Zwischenzeit nicht allzu viele Computernutzer mit überflüssigen Dateien bombardiert hat.
Gestern hatte ich eine Email in meinem Postfach, die mich kurzzeitig schwer Schlucken ließ. Der Betreff lautete „Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart“. Dem Verlauf des Schreibens konnte ich jedoch entnehmen, dass es sich um ein fingiertes Anwaltsschreiben handelte welches darauf abzielte, dass man einen bestimmten Betrag über einen Bezahlservice im Internet überweist. Das Schreiben war voller Rechtschreibfehler, vor allem wurden im gesamten Text keine Umlaute verwendet. Dem Adressaten, in diesem Fall mir, bot man an, sich außergerichtlich zu einigen „um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen“. Jeder müsste bei dieser Formulierung bereits hellhörig werden. Zum einen werden offizielle Schreiben niemals per Email versandt, zum anderen würde niemals ein so unseriöses Zahlungsverfahren angeboten. Wahrscheinlich ist es zusätzlich eine Phishing-Attacke, über die persönliche Bankinformationen ausspioniert werden. Man kann sicher sein, dass bei diesem Unternehmen der Datenschutz im Internet gänzlich unbekannt ist. Aber auch hier wird gezielt mit der Angst gespielt. Wahrscheinlich haben einige Empfänger dieser Email tatsächlich den angeforderten Betrag gezahlt und somit haben die Absender ihr Ziel erreicht – auch ohne bösartige Software.